Nutzwertgutachten

Zweck eines Nutzwertgutachtens (Parifizierung) ist die Berechnung der Nutzwerte und Mindestanteile der selbstständigen Wohnungen, der sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten und der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge der betreffenden Liegenschaft zum Zwecke von Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetztes 2002 (WEG 2002 – BGBl. Nr. 70/2002.

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