Beweissicherung

Immer wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängeln und Schäden führen. Diese Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete Sanierungsvorschläge zu erarbeiten - das ist unsere Aufgabe.

Mit dem selbständigen Beweisverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch einen Hauptsacheprozess vorzubereiten oder aber auch zu vermeiden.
In Bauprozessen hängt der Ausgang des Verfahrens im wesentlichen davon ab, welche Beweise im Einzelfall erbracht werden können. Das selbständige Beweisverfahren dient daher in der Regel der Feststellung von:

  • Baumängeln, Bauschäden und deren Ursachen
  • Feststellen der Sanierungsmaßnahmen und der Mängelbeseitigungskosten
  • Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit
  • Massenermittlung
  • Dokumentation von Bauzuständen

Das selbständige Beweisverfahren hat vor allem eine verjährungsunterbrechende Wirkung. Die Unterbrechung erstreckt sich auf alle Gewährleistungsansprüche einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche. Die Verjährungsunterbrechung erfaßt jedoch nur diejenigen Baumängel, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.
Diese allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Beweissicherung geben. Sie können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung ersetzen.

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